Bundesnetzagentur dreht durch und bezeichnet Software jetzt als meldepflichtig nach dem Telekommunikationsgesetz.
Zitat
"Bei Xabber handelt es sich nicht lediglich um eine Software, sondern um einen Kommunikationsdienst, der auf der Grundlage des 'Client-Server-Prinzips' erbracht wird. Damit findet eine zumindest überwiegende Signalübertragung über Telekommunikationsnetze statt, wie es die Legaldefinition des § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz verlangt."
https://www.golem.de/news/meldepfli…703-126929.html
Hat wahrscheinlich damit zu tun:
§110 TKG
Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, hat
ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen