Filmen vom eigenen Grundstück

Heute ist Stammtischzeit:
Jeden Donnerstag 20:30 Uhr hier im Chat.
Wer Lust hat, kann sich gerne beteiligen. ;)
  • Oft habe ich gehört, ob das Filmen vom eigenen Grundstück zulässig ist oder nicht.
    Vor allem in Verbindung mit Überwachungssystemen, wie z.B. dem DoorPi-Projekt.

    Hier kam die Frage erneut auf und wurde von MichaRPI beantwortet:

    Ich selber möchte nicht den Ursprungs-Thread zuquatschen - deshalb hier der Neubeginn...


    Okay - lets start the game :)



    nur die Exekutive darf einen Bürgersteig videotechnisch überwachen.
    Aber auch Sicherheitsfirmen mit Erlaubnis dürfen das.


    Siehe auch:

    Sind alles Amtsgerichte - mich interessieren solche Urteile nur halb - ab Landgericht wird es interessant.


    AG München, AZ 423 C 34037/08

    Link

    Situation: Kamera im Treppenhaus filmt die Haustür und speichert diese Daten 24 Stunden
    Beklagter: Vermieter
    Kläger: Mieter + Untermieter
    Forderung: Demontage der Kamera + Löschen der Aufnahmen
    Grund: Keine Einwilligung der Mieterin zur Videoüberwachung

    Hinweis: Kamera an den Mülltonnen wurde nicht beanstandet.
    Urteil: Mieterin ist vorm Urteil ausgezogen - damit kein echtes Urteil.

    Fazit: Für das Filmen des Außenbereichs nicht relevant. Ohne Einwilligung von Mietern sollte keine Video-Installation durchgeführt werden.


    AG Spandau, AZ 5 C 557/03

    Link

    Situation: Kamera am Eingang filmt auch Eingang des Nachbarn
    Beklagter: Hausbesitzer
    Kläger: Nachbar
    Forderung: Unterlassung
    Grund: Keine Einwilligung des Nachbarn, obwohl die Kamera seinen Eingangsbereich mit erfasst.

    Hinweis: Im Tenor wird auch der Gehweg angesprochen, aber ist weder Gegenstand der Klag noch des Urteils.
    Urteil: Unterlassung der (Mit-) Aufzeichnung

    Fazit: Ja, auch den Nachbarn fragen, wenn sein Grundstück mitgefilmt wird (oder Kamera anders positionieren)


    AG Mitte, AZ 16 C 427 / 02

    Link
    Link 2

    Situation: Kamera-Überwachung im Eingangsbereich eines Kaufhauses (als öffentlich )
    Beklagter: Kaufhaus
    Kläger: freier Journalist (Fußgänger)
    Forderung: Abbau aller Kamera-Systeme
    Grund: Persönlichkeitsrechte und anderes bla bla

    Hinweis: guter Hinweis auf Hinweisschilder nach den Vorgaben des § 6 b Abs. 2 BDSG
    Urteil: Überwachung muss für diesen öffentlichen Bereich teilweise zurückgefahren werden, darf aber weiter min. einen Streifen von einem Meter von der Hauswand entfernt filmen und aufzeichnen (7 Tage lang).
    Ziel ist, dass Personen nicht identifiziert / verfolgt werden können. Zitat: "Schutzwürdige Interessen werden regelmäßig nicht berührt, wenn die aufgenommenen Bilder keine Identifizierung der Personen zulassen (...)"

    Fazit: Meine Kameras sind für den Eingangsbereich ausgelegt und von Blende und Auflösung so optimiert. Vorbeilaufende Passanten auf dem Gehweg sind größten Teils unscharf. Außerdem ist mein Gehweg nicht durch "Widmung zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt". Speziell der Bereich direkt vor meiner Haustür ist doch recht zweckgebunden. Desweiteren könnte ich prüfen, wie breit der Gehweg überhaupt ist. Wenn der nur 1 Meter breit ist, hat auch das sich erledigt.


    AG Frankfurt am Main, AZ 65 UR II 149/02

    Link

    Kurzfassung - ist sehr ähnlich zu dem ersten Urteil.
    Kamera-Überwachung ohne die anderen Mietparteien zu befragen. Logisch ist das unzulässig.


    Könnte noch mehr nennen, würde die Liste aber sprengen :P

    Gerne - immer her damit :)

    Ich bleibe auf dem Standpunkt:
    Eine Zweckgebundene Videoüberwachung OHNE Aufzeichnung darf durchaus auch den Gehweg mit aufnehmen. Wichtig ist natürlich das Einverständnis aller Mietparteien!
    Mit Aufzeichnung sieht das noch ein wenig anders aus - dann kommt es vor allem auf die Auswertung an.
    1.) Permanente Aufzeichnung ohne Auswertung -> Okay
    2.) Permanente Aufzeichnung mit Auswertung (z.B. Gesichtserkennung) -> nicht Okay
    3.) Ereignisgesteuerte Aufzeichnung ohne Auswertung (z.B. beim Klingeln) -> Okay
    4.) Ereignisgesteuerte Aufzeichnung ohne Auswertung (z.B. Gesichtserkennung beim Klingeln) -> Grenzwertig aber eher in Richtung nicht okay

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Ich "filme" auch öffentlichen Verkehrsraum vorm Haus und bewahre die Bilder 24h auf.
    Hat sich noch niemand beschwert ;)

    Offizieller Schmier und Schmutzfink des Forum.
    Warum einfach wenn's auch schwer geht ?

    Kein Support per PN !
    Fragen bitte hier im Forum stellen. So hat jeder etwas davon.

  • Ich sehe das ja so...

    wenn der Staat unsere Daten über Jahre aufbewahren darf (PaySafe muss sie sogar 5 Jahre aufbewahren), dann dürfen wir auch filmen und die Daten 24 Stunden aufbewahren.

    Im Prinzip könnte man sogar damit argumentieren, dass es für die eigene Sicherheit ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!