Frage zum Versicherungsfall

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  • Hallo zusamman,

    hoffe ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Unterforum....

    Ich habe ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer war ein Geizhals und hat ne ganz promitive Heizung einbauen lassen. Das Ding hat keinen Außentemperaturfühler, keine Nachtabsenkung. Kennt im Prinzip nur an und aus.

    Hier wollte ich mit einem Raspberry abhilfe schaffen und mit diversen Temperaturfühlern den Brenner und Umlaufpumpe an und abschalten. Dazu habe ich schon ein IP65 Gehäuse mit Hutschienen gekauft, Schütze, eine 5v/230v Relais-Karte und allerlei Kleinvieh zum verdrahten. Während meiner Studienzeit habe ich mein Geld damit verdient Schaltschränke zu verdrahten (deutlich größere) und bin somit recht zuversichtlich das Projekt erfolgreich abzuschließen.

    Mein Problem: Ich habe keinerlei elektrische Ausbildung. Alles was ich weiß hat mir mein Vater (Elektroingenieur) beigebracht. Zudem habe ich als Student viel gelernt in der Elektrotechnikfirma. Wenn ich jetzt das ganze verdrahte und vor Inbetriebnahme von meinem Vater durchprüfen lasse, sollte ich doch trotzdem Versicherungsschutz haben für den Fall das mir die Installation mitsamt Haus abfackelt, oder? Oder lieber den ortsansässigen Elektriker hinzuziehen zum durchprüfen?

    Schonmal vorab dank für eure Rückmeldung

  • Der ortsansässige Elektriker wird das nicht prüfen. Dem letzten Elektriker den ich hier hatte musste ich erklären wie man den Herd anschließt (ich habe einen Herd mit nur 2 Starkstromphasen, uiiiiiiii). Die können im Allgemeinen nur das was sie im Haus basteln müssen. (Traurige Wahrheit, die sicherlich nicht auf alle zutrifft viele von denen sagen aber selbst, dass sie nur Strippenzieher sind).
    Und das Risiko die Verantwortung für deine Konstruktion zu übernehmen wird keiner von denen auf sich nehmen.
    Versicherungsschutz wirst du nicht bekommen. Keine Chance.
    Baue es so, dass du die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musst, das ist der einzige Tipp der dir hilft, ansonsten musst du Fertiglösungen kaufen, etwas anderes decken Versicherungen nicht ab.
    Alternativ setzt du dich mit deinem Versicherungsvertreter zusammen, aber ich befürchte das wird einfach sehr teuer.

  • Ja, das kenne ich. Wobei autarke Kochfelder immer nur 2 Phasen haben? Die dritte gibt es doch nur bei Kombigeräten und wird dort nur vom Backofen genutzt? Das ist doch nicht sooo ungewöhnlich? Ich musste meinen Herd selber anschließen. Die Elektriker waren mit Strippenziehen in den ganzen Neubauten beschäftigt (Zinstief sei dank) und wollten nicht rauskommen wegen so einem kleinen Auftrag. Deswegen wollte ich auf meinen Vater setzen zum testen....der hat sein ganzes Berufsleben lang Schaltschränke geplant.


  • Mein Problem: Ich habe keinerlei elektrische Ausbildung. Alles was ich weiß hat mir mein Vater (Elektroingenieur) beigebracht. Zudem habe ich als Student viel gelernt in der Elektrotechnikfirma. Wenn ich jetzt das ganze verdrahte und vor Inbetriebnahme von meinem Vater durchprüfen lasse, sollte ich doch trotzdem Versicherungsschutz haben für den Fall das mir die Installation mitsamt Haus abfackelt, oder?

    Nehmen wir mal an, es ist ein Schaden entstanden, dann meldest Du Dich bei Deiner Versicherung und die schicken erst einmal einen Sachverständigen. Der wird auch fragen, wer das Ding gebaut hat. Wenn Du jetzt sagst, dass Du es zusammen mit Deinem Vater getan hast, wird dann die Versicherung für den Schaden aufkommen, unabhängig davon, wer oder was Schuld war?

    Ich sehe das vor dem Richter enden.


    Oder lieber den ortsansässigen Elektriker hinzuziehen zum durchprüfen?

    Das wäre ein möglicher Ansatzpunkt.

    Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und den Elektriker vor dem Einbau kommen lassen. Damit er die Bauteile und Komponenten vorher in Augenschein nehmen kann. Später kann er dann bestätigen, dass alles seine Ordnung hatte.
    Dann baust Du alles zusammen. Fast am Ende bestellst Du dann den Elektriker dazu, lässt ihn die letzten Drähte in der Installation anschließen und den Rest prüfen. Wenn dann hinterher was ist, dann trägt der Elektriker zumindest eine Teilschuld.

    Was mir zum Thema Heizung noch einfällt: Die muss doch eigentlich von einem Schornsteinfeger abgenommen werden, oder? Zumindest ist das hier in BW so.

  • Der Schornsteinfeger prüft doch nur die Emissionen? Die Prüfplakette hat die Heizung im März ohne Probleme bekommen. Ich würde ja der Heizung nur Strom geben oder wegnehmen....im Moment gibt es da einen normalen Lichtschalter an der Wand über den die Heizung mit Strom versorgt wird....(Nicht der Notausschalter).

    Damit ist doch der Schonrsteinfeger raus, oder?
    Automatisch zusammengefügt:
    PS: Ich weiß das es etwas kritisch ist wenn die Verwandschaft prüft. Zur Not hätte ich noch einen Arbeitskollgen (Dipl Ingenieur für Nachrichtentechnik). Der baut auch immer gerne Hausautomatisierungen und könnte sowas prüfen. Der berät mich auch oft.

    Wer darf sowas denn eigentlich prüfen? Reicht die formale Ausbildung zum Meister / Ingenieur oder braucht man noch zusätzlich was?


  • Wer darf sowas denn eigentlich prüfen? Reicht die formale Ausbildung zum Meister / Ingenieur oder braucht man noch zusätzlich was?

    Es geht ja nicht darum, wer was prüfen "darf". Sondern von wem die Versicherung im Schadensfall bezahlt. Da wird wohl nur ein zugelassener / eingetragender Elektro-Installateur in Frage kommen.
    Meistens ein Meister.

    Viele Grüße
    Olaf

    PS: Ich "darf", laut meiner Ausbildung, auch Elekroherde anschließen usw. Für mich ist das noch in Ordnung. (Ich lasse dann noch einen E-Check durchführen) Für Andere: Auf keinen Fall.

    Wer nicht gekennzeichnete Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten..

  • Na ich weiß nicht....was mache ich denn wenn das Teil 10-20-30 Jahre läuft und dann abfackelt? Dann kann doch keiner verlangen das ich noch den Namen des Elektrikers weiß damit er haften kann? Vor allem wenn er dann schon in Rente ist. Die Haftung des Elektrikers gibt es vieleicht nur innerhalb der Gewährleistung...diese bekomme ich auf keinen Fall wenn ich fast alles selber mache.

    Mir geht es nur darum das die Versicherung das Argument bringen wird:

    Nicht fachgerecht ausgeführt = Keine Schadenübernahme

    Dieses will ich dann entkräften können damit meine Versicherung auch zahlt.....

  • Wenn ein Herd 20-30 Jahre problemlos liefen, dann vermutet auch niemand mehr fehlerhaften Einbau, unterstelle ich mal.
    Wenn es zum Schaden kommt, dann kommt aber die Frage warum. Und wenn die Antwort ist "Da hab ich was gebastelt" dann zahlt die Versicherung nicht.
    Wenn die Antwort ist: "Da wurde das eingebaut, hier ist die Rechnung", dann ist entweder ok, oder es wird genau geprüft ob etwas falsch gemacht wurde. Wenn etwas falsch gemacht wurde, dann haftet der Installateur (bzw. dessen Versicherung).

  • Hallo.

    Das ist ein ganz heißes Eisen!
    Wenn du Veränderungen an der Anlage vornimmst, die vom Hersteller nicht vorgesehen/geprüft sind, dann erlischt die Betriebserlaubnis. ( ähnlich wie beim Auto)
    Wenn du dann einen netten Schornsteinfeger hast, legt er dir die Anlage still.
    Das Bau- bzw. Ordnungsamt interessiert sich übrigens ach für deine Heizung und legt diese auch still.

    Versicherungsschutz bekommst du nur, wenn die Anlage eine Betriebserlaubnis hat.
    Google hilft hier weiter.

    Die Betriebserlaubnis erlisch schon, wenn du eine vom Hersteller nicht geprüfte/zugelassene Umwelzpumpe einbaust oder einen Schalter auswechselst der nicht dem des Herstellers entspricht.


    Im Ergebnis bedeutet das wie so oft, neue Anlage......., da Aufwand und Kosten für die erforderlichen Unterlagen einfach zu hoch sind.

    Übrigens haben Versicherungen im Schadensfall einen sehr langen Atem. Gerichtliche Auseinandersetzungen über Jahre in Einzelfällen Jahrzehnte sind nicht ungewöhnlich.
    Allerdings geht einem als Versicherungsnehmer schnell die Puste aus...


    Gruß

    Jojo1988

  • Frag deinen Versicherungsdandler. Der soll das mit den zuständigen Abteilungen klären und sich die Entscheidung schriftlich geben lassen. Das was da dann drin steht ist gültig.

    Wenn soetwas nicht in den Versicherungsbedingungen beschrieben ist, kann es durch die Zuständige Sachabteilung ein-/ ausgeschlossen werden. Evtl. gegen Mehrbeitrag - wobei das die Abteilungen nicht gerne machen, da die meisten Tarifkalkulationen keine Individual-Vereinbarungen zulassen.

  • Das kann nicht sein! Die Umwälzpumpe und der Brenner sind doch völlig autark und von verschiedenen Herstellern. Die Pumpe ist sogar neueren Datums. Der Hersteller des Brenners kann doch nicht jede auf dem Markt erscheinenden Pumpe prüfen und für seinen 20 Jahre alten Brenner freigeben? Anders sieht die sache für Pumpen aus, die direkt in der Therme verbaut sind.

    Die Pumpe läuft zur Zeit durch und wird von einem Busch Jäger AP-Feuchtraum Schalter eingeschaltet. Ebenfalls via AP-Schalter wird ein Temperatursensor am Rücklauf geschaltet. 30cm nach dem Temperatursensor ist ein Relais, welches abhängig von der eingestellten Temperatur die Heizung ein/ausschaltet. Beide von Landis Gyr und ca 35 Jahre alt. Die Heizung ist von Vaillant von 1992. Vaillant kann doch nicht alle Komponenten aller Hersteller und aller Jahre testen und freigeben?

  • Zitat

    Seit 01.01.2008, im Zuge der Versicherungsrechtsreform, gilt dieses Prinzip nicht mehr. Versicherte müssen nunmehr auch bei grober Fahrlässigkeit nur noch den Anteil am Schaden tragen, den sie selbst verschuldet haben. Wie hoch dieser Anteil jeweils ist muss individuell ausgerechnet werden. Betroffen sind Sachversicherungen wie

    • Gebäudeversicherungen
    • Haftpflichtversicherungen
    • Hausratversicherungen
    • Kfz-Versicherungen

    Dabei ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass die Versicherungen nach wie vor das Recht besitzen, in Ausnahmefällen bei grober Fahrlässigkeit die Leistungen zu kürzen beziehungsweise dem Versicherten den Versicherungsschutz komplett zu versagen.

    Jede elektrische Anlage kann von einem Berechtigten (Meister, Ingenieur) nach VDE abgenommen werden. Der prüft die Anlage auf korrekten Anschluss und auf Fehlermöglichkeiten und bescheinigt die elektrische Ungefährlichkeit der Anlage .

    So banal es sich anhört, die gleiche Frage tritt auf, wenn Du eine Türklingel selbst anbaust.

    Wichtig bei der ganzen Selbstbausache ist, dass Du die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen, die z.B. an einer Heizung angebracht sind (Brennerventil aus, wenn Gas weg, Überhitzungschutz ...) nicht brückst.

    Wie oben schon bemerkt solltest Du 1. einen sachkundigen Elektriker befragen und 2. einen sachkundigen Versicherungsfachmann nicht irgendeinen dahergelaufenen Vertreter und was sich sonst nocc so in der Branche rumtreibt hinzuziehen.

  • Zitat

    Wie oben schon bemerkt solltest Du 1. einen sachkundigen Elektriker befragen und 2. einen sachkundigen Versicherungsfachmann nicht irgendeinen dahergelaufenen Vertreter und was sich sonst nocc so in der Branche rumtreibt hinzuziehen.

    Im Versicherungswesen ist der fachmann der "dahergelaufene" - der mit der 3-jährigen ausbildung ist der Kaufmann. Der Fachmann ist dort der, der berufsbegleitend seminare macht und nach ca. 12 Monaten "Praktikum" oder Berufstätigkeit im Versicherungsbereich eine Prüfung machen kann.
    Aber das ist nur nice to Know.

    WICHTIG dabei ist NUR was die ABTEILUNG sagt - und auch nur wenn es auf einem Blatt Papier steht. Dein persönlicher Ansprechpartner bei der Versicherung darf dir hier garkeine Aussage machen, die nicht irgendwo steht.


  • Was willst du denn nun machen ? ich denke das die Aussage von Jojo1988 ist schon sehr richtig. Was willst du denn jetzt machen ?

    Ich habe zwei Aufputz-Wippschalter von Busch Jäger. Schalter A gibt der externen Umwälzpumpe Saft, Schalter B der Vaillant Heizung.

    Die Busch-Jäger Wippschalter sollen weg. An ihrer Stelle kommen zwei 10A Schütze welche über eine 5V/230V Relaiskarte ihren Steuerstrom bekommen. Die Relaiskarte wird vom Raspberry gesteuert. PI und ein Netzeil mit 5 V / 2,4 A kommt ebenfalls auf die Hutschiene. Raspberry erfasst die Außentemperartur und Rücklauftemperatur welche ich mit DS18S20 Sensoren erfasse. Ggf. nehme ich noch die Wettervorhersage aus dem Internet für die Software...das ganze ist ne Fußbodenheizung und die sind ja träge. Das ganze kommt in einen AP-Kleinverteiler. Mit da rein will ich noch einen 10A FI verbauen zur Sicherheit. An der Heizung selber nehme ich keine Veränderungen vor. Für die Verkabelung nehme ich 1,5mm² (230V) , 0,5mm² für die 3V-5V Versorgung und Wago 2273 Klemmen. Alles Kabel bekommen Kabelschuhe. (Das habe ich so noch nicht mit meinem Vater abgesprochen....kann gut sein das er da noch Änderungswünsche hat)

  • Ah, ok.

    Eine Heizung mit externer Pumpe habe ich noch nicht gesehen. Bin davon ausgegangen, das alles in einem Gehäuse verbaut ist.
    Achte bei den Steuerrelais darauf, das diese ein CE Zeichen habe.


    Gruß


    Jojo1988

  • Ich habe 4 Pumpen im Haus verteilt und 2 Mischer. Externe Pumpen sind bei Heizanlagen mit mehreren Kreisen nichts ungewöhnliches. Fussbodenheizungen lassen sich doch genial über elektrische Ventile am Heizungsverteiler steuern. Das ist sehr effektiv und kostengünstig. Die 2 Schalter zu ersetzen sollte kein Problem sein.

  • Das mit der Betriebserlaubnis und dem Risiko ist alles richtig beschreiben.

    Von RP

    Zitat

    Jede elektrische Anlage kann von einem Berechtigten (Meister, Ingenieur) nach VDE abgenommen werden. Der prüft die Anlage auf korrekten Anschluss und auf Fehlermöglichkeiten und bescheinigt die elektrische Ungefährlichkeit der Anlage .

    Ergänzend bleib zu sagen:
    Der haftet auch für das was er da macht und hat üblicherweise eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

    Zusätzlich hat der Errichter -also DU- an einer solchen Steuerung ein CE Zeichen anzubringen und eine Konformitätserklärung zu unterschreiben. (Bedeutet: dass er (DU) erklärt alle anerkannten Regeln der Technik eingehalten zu haben Z.B. DIN und VDE Vorschriften)

    Der Verband der Sachversicherer (VDS) hat da noch ein paar Kleinigkeiten zum ferngesteuerten Einschalten von Energie. (VDS2839 kann vom Server der Versicherungen heruntergeladen werden)

    Solange nichts passiert ein - Null Problem
    Wenns passiert solltest Du nachweisen können, dass Du mindestens an ein gefahrfreies Ausbrennen Deiner Steuerung gedacht hast.

    Gruß
    HIMBI

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