Gewerbeanmeldung ja oder nein?

  • Guten morgen,

    Ich habe wegen eines kleinen Projektes 50 Elektronikgehäuse gekauft. Im nachhinein stelle sich heraus dass diese zu klein sind. Natürlich habe ich dann direkt neue bestellt.
    Diese 50 Gehäuse die noch neu und OVP sind würde ich jetzt gerne bei ebay verkaufen. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
    Das wird bestimmt ne weile dauern bis ich die ganzen 50 stk. verkauft habe, vor allem weil ich als Privatperson max. nur 9 stück gleichzeitig einstellen kann.
    Und die Gewerbeanmeldung kostet da mehr als ich überhaupt dabei verdiene.

  • Hallo Mitch,

    ein Gewerbe sollte nur angemeldet werden, wenn eine sog. Gewinnerzielungsabsicht besteht. Gewinn heißt, dass auch nach Abzug von Allgemeinkosten (Raumnutzung, Infrastruktur, ...), Personalkosten, Materialkosten immer noch ein zu versteuernder Gewinn übrig bleibt.

    Denn was machst Du, wenn Deine Firma die 50 Gehäuse nach obiger Definition mit Verlust verkauft hat? Dir kann man dann einen betrügerischen Konkurs unterstellen, da niemals eine Gewinnerzielungsabsicht bestand und auch niemals eine solche kalkuliert werden konnte.
    Somit bleibst Du als persönlich haftender Eigentümer auf den Verlusten (egal in welch geringem Umfang) privat sitzen.

    Im Gewerberegister / Handelsregister stehst Du dann mit einer Pleite drin. Macht sich nicht so gut - egal, was Du mal vorhaben solltest. Du bewirbst Dich irgendwo um einen Job, man sucht nach Deinem Namen und findet einen solchen Eintrag. Schafft wenig Vertrauen...

    Und diesen Verlust kannst Du womöglich auch nicht einmal mit Deinen Privateinnahmen verrechnen, da eben von Beginn mit einem Verlust kalkuliert wurde.

    Andererseit gibt es auch diese "tollen" Abmahnanwälte / -vereine, die bei einer Stückzahl von 50 Exemplaren kaum von einer rein privaten Nutzung ausgehen und gewerbliche Absichten unterstellen können.


    Wie kommst Du aus dieser Nummer heraus?


    Ich würde die Gehäuse mal hier im Forum zusammen mit Deiner Preisvorstellung beschreiben. Vielleicht gibt es ja einige, für die Deine Gehäusegröße gerade passend ist. Dann wirst Du wahrscheinlich einige der Exemplare los.

    In den meisten (größeren) Städten gibt es Elektronik-Läden, die u.a. auch den Raspberry Pi bewerben. Hier würde ich versuchen, die Gehäuse auf Kommissionsbasis los zu werden.

    Hast Du Dich mal an den Lieferanten gewandt? Wenn Du Dich mit den 50 Gehäusen vergriffen hast und dort 50 größere bestellt hast - warum sollte er die anderen (zumal original verpackt) nicht zurücknehmen? Er wird Dich ja als Kunde für ein neues Projekt halten wollen. Das wäre die einfachste und sauberste Lösung.

    Beste Grüße

    Andreas

    Ich bin wirklich nicht darauf aus, Microsoft zu zerstören. Das wird nur ein völlig unbeabsichtigter Nebeneffekt sein.
    Linus Torvalds - "Vater" von Linux

    Linux is like a wigwam, no windows, no gates, but with an apache inside dancing samba, very hungry eating a yacc, a gnu and a bison.

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas (20. März 2016 um 13:06)


  • Hast Du Dich mal an den Lieferanten gewandt? Wenn Du Dich mit den 50 Gehäusen vergriffen hast und dort 50 größere bestellt hast - warum sollte er die anderen (zumal original verpackt) nicht zurücknehmen? Er wird Dich ja als Kunde für ein neues Projekt halten wollen. Das wäre die einfachste und sauberste Lösung.

    Stimmt. Bei Bestellungen übers Internet hat man 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen und der Verkäufer muss die Wahre wieder zurücknehmen. Das würd ich an deiner Stelle auch erst probieren ;) https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz (ja ich weiß dass das nicht mehr "Fernabsatzgesetz" heißt.)

  • Hallo Meigrafd,

    Stimmt. Bei Bestellungen übers Internet hat man 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen und der Verkäufer muss die Wahre wieder zurücknehmen. Das würd ich an deiner Stelle auch erst probieren ;) https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

    Stimmt² - da habe ich jetzt gar nicht dran gedacht.

    Aber auch wenn die 14 Tage lange vorbei sind:

    Ein Gehäuse kostet schätzungsweise von knapp unter 10 € bis rund 20 €. Mal 50 ergibt irgendwas zwischen 500 und 1000 €. Für den Lieferanten mag es ärgerlich sein, die Ware zurückzunehmen und den Preis zu erstatten.
    Wenn er es aber nicht macht, würdest Du da nochmal bestellen? Ich nicht. Das heißt die zukünftigen Geschäfte, die er mit dem TE nicht mehr macht, sind sicherlich deutlich höher.
    Erstattet er den Kaufpreis, dann gibt es auf jeden Fall einen begeisterten Kunden mehr.

    Beste Grüße

    Andreas

    Ich bin wirklich nicht darauf aus, Microsoft zu zerstören. Das wird nur ein völlig unbeabsichtigter Nebeneffekt sein.
    Linus Torvalds - "Vater" von Linux

    Linux is like a wigwam, no windows, no gates, but with an apache inside dancing samba, very hungry eating a yacc, a gnu and a bison.

  • Ich bin "Gewerbetreibender" in einem anderen Bereich und kann dir bestätigen, dass du die Gehäuse auch ohne Anmeldung verkaufen darfst. Ich würde allerdings auch zuerst den Schritt über den Händler machen und um eine Rücknahme bitten. Falls du die neuen sogar dort bestellt hast, wird das relativ gut funktionieren. In der Regel sind heutige (Internet)-Verkäufer aber sehr kulant und nehmen vieles zurück auch wenn Sie das rechtlich nicht müssen.

    Zu deiner Frage ob du das verkaufen darfst:
    Du musst nur ein Gewerbeanmelden wenn deine Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht erfüllt. Das hast du in diesem Punkt nur eingeschränkt, da du die Gehäuse nicht zum Wiederverkauf erworben hast, sondern dies ein Fehlkauf war. Es gibt allerdings Abmahnanwälte die genau auf solche Leute warten und diesen einen schönen Brief schreiben. Wenn da nur einer von 100 eine Strafe zahlt, hat sich deren Arbeit gelohnt, deswegen wird ein solcher Fall meistens nicht lange verfolgt, wenn du dich dagegen wehrst.

    Übrigens: Die Summe für die Gewinnerzielung ist absolut irrelevant. Du könntest z.B. mehrere Jahre irgendwelche Sachen sammeln, die dir Spaß machen und irgendwann verkaufen. Da hängt dann eine gewisse Gewinnerzielung hinter, auch wenn die Sachen pro Stück nur 1€ kosten und du davon haufenweise verkaufst. Im Umkehrschluss könnte auch schon 1 Teil für 100€ eine Gewinnerzielungsabsicht haben, wenn du dieses Teil extra dafür zu einem niedrigeren Kurs gekauft hast. (Gutes Beispiel sind Veranstaltungstickets die häufig mit mehr als 100% Gewinn verkauft werden. Da bist du auch mit einem Ticket am Sack, wenn du nicht nachweislich beweisen kannst, dass du plötzlich verhindert o.ä. bist)

    Du sagst, du könntest maximal 9 Artikel gleichzeitig verkaufen, warum ist das so? Der Ebaygrundsatz sagt eigentlich:

    Zitat

    Pro Monat können Sie entweder maximal 100 Artikel verkaufen oder einen Umsatz von maximal EUR 9.600,00 generieren, je nachdem, welches Limit zuerst erreicht ist.


    Wobei das Limit nicht jeden Monat ausgeschöpft werden kann, ich glaube bei 15.000€/Jahr ist Schluss als Privatverkäufer.

    Ich an deiner Stelle würde den Weg über verschiedene Medien gehen. Setze die Artikel bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, hier im Verkaufsforum und in anderen Foren rein. (z.B. Mikrocontroller.net , da wird recht viel Zeug angeboten und verkauft, da dort viele Elektronikleute unterwegs sind)
    Mache ein paar schöne Bilder und eine gute Beschreibung dazu, schreibe überall dazu, dass es sich um einen Fehlkauf gehandelt hat und hebe sowohl die alte Rechnung als auch die Rechnung der neuen Artikel auf, falls du doch Post bekommst. Damit sollte sich die Sache sehr schnell erledigen.

    PS: Eine Gewerbeanmeldung kostet wenig Geld, mit ~50€ bist du in der Regel schon dabei. (Einzelunternehmer z.B.), aber du hast eine Steuerpflicht etc. und das ist alles viel Arbeit und ein gefährliches Geschäft für unwissende.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!